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Zugriffsfreigabe – Datenschutzkonforme Vorgehensweise

Erfahren Sie, wie Sie bei der Zusammenarbeit mit Drittanbietern den Datenschutz in Dualoo sicherstellen

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Verfasst von Nadine Mösch
Vor über einer Woche aktualisiert

Zugriffsfreigabe für externe Marketingagenturen – Datenschutzkonforme Vorgehensweise

Dualoo legt grossen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wenn Sie mit einer externen Marketingagentur oder anderen Drittanbietern zusammenarbeiten, die auf Ihren Dualoo-Account zugreifen sollen (z. B. zur Verwendung des API-Keys, für Analysezwecke oder zur Verwaltung von Stellenausschreibungen), beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

1. Schriftliche Freigabe erforderlich
Bitte senden Sie uns vor der Einrichtung eines solchen Zugriffs eine schriftliche Bestätigung an [email protected]. Diese Bestätigung muss enthalten:

  • Name der beauftragten Agentur oder Drittpartei

  • Art des Zugriffs (z. B. API-Nutzung, direkter Zugriff auf den Kundenaccount, Benutzer*Innen-Zugriff)

  • Zweck der Zusammenarbeit

  • Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung durch die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit

2. Benutzer*Innen hinzufügen
Falls die Agentur direkten Zugriff auf Dualoo benötigt, z. B. für das Erstellen oder Verwalten von Inseraten, kann eine Person als Benutzer*In in Ihrem Account erfasst werden. Bitte beachten Sie:

Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt auch bei Zusammenarbeit mit Dritten bei Ihnen als Dualoo-Kund*In.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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