Zugriffsfreigabe für externe Marketingagenturen – Datenschutzkonforme Vorgehensweise
Dualoo legt grossen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Sie mit einer externen Marketingagentur oder anderen Drittanbietern zusammenarbeiten, die auf Ihren Dualoo-Account zugreifen sollen (z. B. zur Verwendung des API-Keys, für Analysezwecke oder zur Verwaltung von Stellenausschreibungen), beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
1. Schriftliche Freigabe erforderlich
Bitte senden Sie uns vor der Einrichtung eines solchen Zugriffs eine schriftliche Bestätigung an [email protected]. Diese Bestätigung muss enthalten:
Name der beauftragten Agentur oder Drittpartei
Art des Zugriffs (z. B. API-Nutzung, direkter Zugriff auf den Kundenaccount, Benutzer*Innen-Zugriff)
Zweck der Zusammenarbeit
Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung durch die Agentur im Rahmen der Zusammenarbeit
2. Benutzer*Innen hinzufügen
Falls die Agentur direkten Zugriff auf Dualoo benötigt, z. B. für das Erstellen oder Verwalten von Inseraten, kann eine Person als Benutzer*In in Ihrem Account erfasst werden. Bitte beachten Sie:
Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bleibt auch bei Zusammenarbeit mit Dritten bei Ihnen als Dualoo-Kund*In.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.