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Empfehlung Löschen von Kandidatendossier nach DSGVO
Empfehlung Löschen von Kandidatendossier nach DSGVO

Das DSGVO beinhaltet das Recht auf Vergessen. Wie Sie dieses einhalten können lernen Sie in diesem Artikel.

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Verfasst von Tamara Gätzi
Vor über einer Woche aktualisiert

Aktuell ist es gemäss Auftragsdatenverarbeitungsvertrag die Aufgabe der Kunden die Kandidatendossier fristgerecht aus Dualoo zu löschen. Wir entwickeln Dualoo stetig weiter um unseren Kunden so gut wie möglich in den administrativen Arbeiten im Recruiting zu unterstützen. Daher ist künftig eine automatische Archivierung der Kandidatendossier innert der gültigen Fristen angedacht.

Voraussetzungen

  • Rechte als Recruiter

Empfehlung bei Abschluss einer Stelle

Wenn Sie eine Rekrutierung abgeschlossen haben empfehlen wir, dass Sie sich einen Reminder setzen für das Löschen der Kandiatendossiers oder dies direkt in Dualoo löschen. Die Unterlagen dürfen ohne Einwilligung der Bewerbenden max. 6 Monate aufbehalten werden.

Empfehlungen vor dem Löschen / Auswertungen

Damit auch nach dem Löschen der Kandidatendossier gewisse Auswertungen gemacht werden können empfehlen wir vorab alle für Sie wichtigen Informationen auszuwerten und in eine separate Excelliste zu übertragen. Natürlich soll es sich dabei nur um "nicht personenbezogene Daten handeln".

Hier als Beispiel einige mögliche Auswertungen. Mehr Informationen zu den Auswertungen in Dualoo finden Sie hier

  • Anzahl der eingegangenen Bewerbungen pro Stelle

  • Anzahl der Bewerbungen pro Bewerbungskanal

  • Anzahl der eingegangen Bewerbungen bsp. pro Monat

  • Anzahl der Vorstellungsgesprächen bsp. pro Monat

Löschen von Kandidatendossiers

Wie Sie Kandidatendossiers über den 3-Puntke Button löschen sehen Sie hier.

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